Neues Auswahlverfahren für Österreichen Pavillon in Venedig

27. Nov. 2018 in News

Kulturminister Gernot Blümel und Architektur Biennale Kommissärin Verena Konrads während der Pressekonferenz am 26.11.2018

Kulturminister Gernot Blümel und Architektur Biennale Kommissärin Verena Konrads während der Pressekonferenz am 26.11.2018. Foto Christoph Dunker

 

In Frankreich wählte eine Jury für die Biennale Venedig einen Künstler aus, der dann den eigenen Kurator bestimmt. In der Schweiz findet für die Architektur Biennale Venedig ein Open Call statt, in Deutschland bestimmt eine Jury einen Kommissär. Nur in Österreich ist es anders. Da darf das Kulturministerium ganz selbstherrlich die Kuratoren bestimmen. Kriterien der Auswahl? Unbekannt. Transparenz? Null. Jetzt hat sich der neue Kulturminister Gernot Blümel diese Tradition angeschaut, nennt es „eine Einzigartigkeit“ – und setzt einen radikalen Schritt: ein neues Auswahlverfahren.
Dafür recherchierte das Ministerium bereits unter der vorherigen Regierung die internationalen Standards und entschied: Als erstes gibt es einen open call für die „Kuratierung“, über die dann eine Jury nach klar definierten Aspekten entscheidet: innovativer Ansatz, Relevanz für Diskurse, klares Vermittlungskonzept. Dann erstellt die Jury eine Longlist, es wird zu Hearings geladen, es folgt die Shortlist mit drei Kandidaten, von denen die Jury gemeinsam mit dem Ministerium ein Projekt auswählt. 
Das neue Verfahren gilt gleichermaßen für die Kunstbiennale.
_dun8087Für die nächste Architektur Biennale ist die dead-line der 1. Februar 2019. In der Jury wird die diesjährige Architektur Biennale-Kommissärin Verena Konrad (Direktorin Vorarlberger Architektur Institut) sitzen, dazu Marie-Therese Harnoncourt und Ernst Fuchs (Next Enterprise), Matthias Boeckl (Chefredakteur Architektur Aktuell) und als ausländischer Spezialist Andreas Ruby (Direktor Architekturmuseum Basel). Auch die organisatorische Abwicklung wird ausgeschrieben – und das ist ein enorm wichtiger Schritt. Denn damit kann ein Team zwei Jahre beide Biennalen betreuen inklusiv Chance auf eine einmalige Verlängerung. Während für die Kuratoren die österreichische Staatsangehörige oder ständiger Wohnsitz im Land notwendig sind, wird die Organisation europaweit ausgeschrieben. Details ab 1.Dezember: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/

veröffentlicht in: Kunstforum online